Kinder - sind alle unter 14 Jahren.

Jugendliche - seid ihr zwischen 14 und 18 Jahren.

Personensorgeberechtigte - sind im Regelfall eure Eltern.

Erziehungsberechtigte - sind diejenigen, die das Personensorgerecht erhalten haben.

Neben euren Eltern können auch andere Personen als Erziehungsberechtigte gelten, wenn dies ausdrücklich mit euren Eltern vereinbart wurde. Die Erziehungsberechtigten müssen über 18 Jahre alt sein und bei Nachfragen muß diese schriftliche Vereinbarung mit euren Eltern vorgelegt werden können.