Personensorgeberechtigte - sind im Regelfall eure Eltern.
Erziehungsberechtigte - sind diejenigen, die das
Personensorgerecht erhalten haben.
Neben euren Eltern können
auch andere Personen als Erziehungsberechtigte gelten, wenn dies ausdrücklich
mit euren Eltern vereinbart wurde. Die Erziehungsberechtigten müssen über
18 Jahre alt sein und bei Nachfragen muß diese schriftliche Vereinbarung
mit euren Eltern vorgelegt werden können.