Wenn ihr euch an Orten aufhaltet, an denen nach dem Gesetz euer körperliches, geistiges oder seelisches Wohl bedroht ist, haben die zuständigen Behörden oder Stellen Maßnahmen zu ergreifen, die diese Gefährdung abwenden.

Kann die Gefährdung nicht beseitigt werden, werden sie

• euch nachdrücklich zum Verlassen dieses Ortes auffordern,

• euch zum Erziehungsberechtigten bringen oder aber

• euch dem zuständigen Jugendamt übergeben.