Wenn ihr euch an Orten aufhaltet, an denen nach dem Gesetz euer
körperliches, geistiges oder seelisches Wohl bedroht ist,
haben die zuständigen Behörden oder Stellen Maßnahmen
zu ergreifen, die diese Gefährdung abwenden.
Kann die Gefährdung nicht beseitigt werden, werden sie
euch nachdrücklich zum Verlassen dieses Ortes auffordern,
euch zum Erziehungsberechtigten bringen oder aber
euch dem zuständigen Jugendamt übergeben.
|


|